4.1 Der Besucher ist verpflichtet, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Jegliche/r gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf/Weitergabe der erworbenen Tickets ohne die vorherige Zustimmung durch den Veranstalter ist verboten.
4.2 Die Tickets sind personalisiert, d.h. erhält nur derjenige das Recht, die Veranstaltung zu besuchen, der Inhaber des Besuchtsrecht ist. Sein Name ist Bestandteil des Tickets. Die Personalisierung ist durch eine vom Veranstalter durch die TicketPay Europe GmbH zur Verfügung gestellten Unterseite auf der Festivalseite ("MyTicket-Portal") durchzuführen und muss über diese erfolgen.
4.3 Ein Weiterverkauf von Tickets its über die Resale-Plattform, die der Veranstalter über die TicketPay Europe GmbH zur Verfügung stellt, möglich. Hierfür gelten gesonderte Bedingungen.
4.4 Für einen Weiterverkauf / die Weitergabe von Tickets, die nicht über diese Plattform erfolgt, gilt folgendes:
Das Besuchsrecht besteht nur auf der Grundlage des Veranstaltungsbesuchsvertrags, den der Besucher mit dem Veranstalter geschlossen hat (Ziffer 2.2). Der Besucher kann das Besuchsrecht nur unter den nachfolgenden Bedingungn auf Dritte übertragen: Der Dritte muss in alle Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsbesuchsvertrag eintreten. Dies setzt die Zustimmung des Veranstalters voraus, die der Veranstalter vorab erteilt, allerdings nicht in den nachfolgend gennanten Fällen:
• bei einer Weitergabe oder dem Weiterverkauf von Tickets im Rahmen einer gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit ohne verherige Zustimmung des Veranstalters,
• bei einem Angebot von Tickets im Rahmen von nicht vom Veranstalter autorisierten Internetaktionen,
• bei einem Weiterverkauf von Tickets zu einem Preis, der den sich aus dem Ticket ergebenen Preis zuzüglich einem Nebenkostenaufschlag in Höhe von 25% (bsp. für Porto- und Vermittlungskosten) übersteigt,
• bei einer Weitergabe oder dem Weiterverkauf von Ticket zu Zwecken der Werbung oder Vermarktung, insbesondere als Preis bei einem Gewinnspiel oder Preisausschreibung, oder als Teil eines Hospitality- oder Reisepakets, ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters,
• bei einer Weitergabe oder dem Weiterverkauf von Tickets ohne Hinweis auf diese AGB, insbesondere diese Ziffer 4.
4.5 Das Präperieren von Tickets (z.B. Aufdrucken, Abändern oder sonstige Arten der Veränderung von Tickets) zum Zwecke der Täuschung ist verboten.
4.6 Jeder Besucher , der Tickets schuldhaft unter Verstoß gegen die vorstehenden Zustimmungsvoraussetzungen/Verbote weiterverkauft, weitergibt, verlost oder im Sinne von Ziffer 4.5 präpariert, ist verpflichtet, dem Veranstalter eine angemessene, durch den Veranstalter nach billigem Ermessen festzusetzende und gerichtlich zu überprüfende Vertragsstrafe in Höhe von bis zu €2.500,00 je vertragswidrig angebotenem, weiterverkauften, weitergegebenen, verlosten oder präparierten Ticket zu zahlen. Dem Veranstalter bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens unter Anrechnung der Vertragsstrafe vorbehalten. Der Veranstalter ist in derartigen Fällen weiter berechtigt, das betroffene Ticket zu sperren und dem Bürger den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern.